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Info zur Befreiung von der Impfpflicht!

Sehr geehrte Patient*innen!

Laut der Verordnung zum Impfpflicht Gesetz, sind Hausärzte NICHT berechtigt Atteste zur Befreiung von der Impfpflicht auszustellen. Die Befreiung kann nur durch Spezialambulanzen (zb Onkologie; Transplantationsmedizin) oder Amtsärzte ausgestellt werden.

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