Sehr geehrte Patient*innen!
Laut der Verordnung zum Impfpflicht Gesetz, sind Hausärzte NICHT berechtigt Atteste zur Befreiung von der Impfpflicht auszustellen. Die Befreiung kann nur durch Spezialambulanzen (zb Onkologie; Transplantationsmedizin) oder Amtsärzte ausgestellt werden.